unbedingt bis 16. Mai alle Dokumente einreichen
Bitte wählt Eure Situation aus:
Keine Deutsche Staatsangehörigkeit? Für die Wahlverfahren anderer Europäischer Staaten gibt es hier eine Aufstellung der SP Schweiz.
Eure Wahlunterlagen werden an Eure Meldeadresse geschickt. Mit diesen könnt Ihr die Briefwahlunterlagen auch an eine Adresse in der Schweiz beantragen.
Viele Städte und Gemeinden ermöglichen den Briefwahlantrag auch online.
Beantragt die Briefwahl.
Frühestens 6 Wochen vor der Wahl werden Euch die Briefwahlunterlagen zugesandt.
Schickt den ausgefüllten Wahlschein rechtzeitig ab, sodass er zum Wahltag am 9. Juni angekommen sein wird. Bitte ausreichend frankieren!
Wenn Ihr nach Eurem 14. Geburtstag mindestens 3 Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt habt und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt, seid Ihr wahlberechtigt.
Ihr wählt in der Regel im Wahlkreis Eures letzten Wohnorts in Deutschland per Briefwahl. Das ist nicht online möglich. Ihr müsst für jede Wahl rechtzeitig das Antragsformular zur Eintragung in das Wählerverzeichnis an die dortige Verwaltung schicken (z.B. «Rathaus, Stadt Pulheim» oder «Wahlamt, Stadt Stuttgart»):
Ladet das Antragsformular von der Webseite der Bundeswahlleiterin.
Schickt das ausgefüllte Formular spätestens Anfang Mai an Euren letzten Wohnort in Deutschland. Am besten jetzt!
Frühestens 6 Wochen vor der Wahl werden Euch die Briefwahlunterlagen zugesandt.
Schickt den ausgefüllten Wahlschein rechtzeitig ab, sodass er zum Wahltag am 9. Juni angekommen sein wird. Bitte ausreichend frankieren!
Wenn Ihr nach Eurem 14. Geburtstag nicht mindestens 3 Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt habt oder Euer Aufenthalt länger als 25 Jahre zurückliegt, seid Ihr nicht automatisch wahlberechtigt. Ihr könnt aber dennoch an der Wahl teilnehmen, wenn Ihr auf einem besonderen Blatt (möglichst mit Belegen) begründet, dass Ihr
«persönlich und unmittelbar (aus eigener Erfahrung) Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben [habt] und gegenwärtig davon betroffen [seid]»
(Merkblatt der Bundeswahlleiterin)
Ladet das Antragsformular von der Webseite der Bundeswahlleiterin.
Schickt das ausgefüllte Formular zusammen mit der Begründung auf dem Beiblatt und allen Belegen bis spätestens Anfang Mai an Euren letzten Wohnort in Deutschland. Am besten jetzt!
Frühestens 6 Wochen vor der Wahl werden Euch die Briefwahlunterlagen zugesandt.
Schickt den ausgefüllten Wahlschein rechtzeitig ab, sodass er zum Wahltag am 9. Juni angekommen sein wird. Bitte ausreichend frankieren!
Beispiele für Gründe zur Wahlteilnahme:
Ortskräfte an deutschen Auslandsvertretungen oder Goethe-Instituten
Grenzpendler*innen
Auslandsdeutsche, die durch ein Engagement in deutschen Verbänden, Parteien etc. in erheblichem Umfang am politischen Leben Deutschlands teilnehmen
Auslandsdeutsche, die regelmässig an Bundestagswahlen teilgenommen haben
Spätestens bis Anfang Mai verschickt Ihr den Antrag zur Eintragung ins Wählerverzeichnis. Das könnt Ihr aber auch jetzt schon machen!
19. Mai: Der Antrag zur Eintragung ins Wählerverzeichnis muss bei der Stadt oder Gemeinde eingegangen sein.
9. Juni: Europawahl. Die Briefwahlunterlagen müssen bei der Stadt oder Gemeinde angekommen sein. Bitte hinreichend frankieren.
Quellen und Links
Diese Seite ist ein Angebot des SPD Freundeskreis Zürich. Alle Informationen wurden von Freiwilligen zusammengestellt und wir übernehmen keine Gewähr für Korrektheit oder Vollständigkeit. Diese Seite ist als Hilfestellung gedacht, um die Teilnahme an der Europawahl möglichst einfach zu machen. Verbindliche und präzise Informationen findet Ihr unter www.bundeswahlleiterin.de.
Das Angebot ist überparteilich und wir freuen uns über jede Stimme für eine demokratische Partei.